Mitgliedschaft

Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 01.01.2025

Einmalige Aufnahmegebühr                                                                                11,90 Euro

Beitrag:

Summe der positiven Einnahmen und Bezüge (wie Kindergeld,

Arbeitslosen- und Krankengeld, Minijob) einschl. Progressionsvorbehalt.


ab 2025


netto

 

brutto

unter

17.500,00 Euro

 

65,00 Euro

77,35 Euro

unter

25.000,00 Euro

 

85,00 Euro

101,15 Euro

unter

38.000,00 Euro

 

115,00 Euro

136,85 Euro

unter

50.000,00 Euro

 

130,00 Euro

154,70 Euro

unter

65.000,00 Euro

 

150,00 Euro

178,50 Euro

unter

75.000,00 Euro

 

170,00 Euro

202,30 Euro

unter

90.000,00 Euro

 

185,00 Euro

220,15 Euro

unter

110.000,00 Euro

 

230,00 Euro

273,70 Euro

unter

130.000,00 Euro

 

255,00 Euro

303,45 Euro

unter

150.000,00 Euro

 

270,00 Euro

321,30 Euro

unter

175.000,00 Euro

 

290,00 Euro

345,10 Euro

über

175.000,00 Euro

 

310,00 Euro

368,90 Euro

Alle Gebühren verstehen sich einschl. gesetzlicher USt.

Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.

Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellen so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.

Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.